BVV in Charlottenburg/Wilmersdorf für Wohnungsbordelle
Nach der Pleite des Bauamtes Charlottenburg/Wilmersdorf beim Verwaltungsgericht fordern nun mehrere Fraktionen der BVV (mit Ausnahme der CDU) , dass zukünftig Wohnungsbordelle und Bordelle in Berlin Wilmersdorf und Charlottenburg genehmigt werden sollen.
So bereichtet die Berliner Morgenpost am 2.6.09, dass sich lediglich die Fraktion des Baustadtrates Gröhler und die Bezirksbürgermeisterin (SPD) für eine Revision beim Oberverwaltungsgericht einsetzen.
Bleibt das Urteil so bestehen, wäre es endlich die Bestätigung, worauf Berlin schon lange wartet.
Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Es geht um das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Das Bundeskabinett beschloss vor wenigen Tagen eine Gesetzesvorlage, wonach der Zugriff auf bestimmte Internetseiten durch Provider zu sperren ist. Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern, kann und wird mit dem Gesetz nicht erfüllbar sein. Experten halten diese Variante für ungeeignet. Lt. Untersuchungen wird Kinderpornografie nicht auf Webseiten vertrieben sondern auf Peer2Peer-Netzwerken oder auf DVDs oder CDs. Weiterhin ist es ohne viel Aufwand möglich, derartige Sperren zu überbrücken.
Es geht um eine Schaffung von technischen Möglichkeiten, Internetseiten zu sperren. Das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA zu indizieren & von den Providern sperren zu lassen, ist undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit und unterstützen die Petition.
Wir sind entschiedene Gegner von Kinderpornografie und verurteilen jegliche Art von sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Aber mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben wird man keine Kinder schützen, sondern lediglich das Grundrecht auf Informationsfreiheit beschränken.
Weitere Informationen:heise.de
Eltern mit IT-Berufen stellen sich gegen Internetsperren
Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
P.S. Befürworter der Petition sind natürlich keine Pedophilen. Es müssen andere Maßnahmen her, um den Sumpf trockenzulegen. Es geht um das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Wir wollen keine chinesischen Verhältnisse.
Musterprozeß gewonnen
Das Prestige ist gerettet und für viele Berliner Bordellbetreiber wurde erstmals etwas Rechtssicherheit geschaffen.
Jetzt muß der Gesetzgeber das Rechtsvakuum kitten, denn wenn Prostitution anerkannt ist, soll sie auch ausübbar sein ![]()
Video von Spiegel-TV
Verwaltungsgericht tendenziell pro Bordell
Pontius Pilatus fragte einst: Was soll dieser Bösus getan haben…
Den Ausgang der Geschichte kennen wir. Aber die Frage stellte sich die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Berlin heute an der Hauptverhandlung wohl auch.
Wie soll das Bordell (Salon Prestige) die Anwohner gestört haben? Warum soll es weg?
Wo waren sie die Beschwerden der Hausbewohner über gröhlende Freier über Belästigungen und Kondome im Flur? Über Zuhälter und Rotlichtkriminalität. Selbst landeseigene Polizeibeamten mussten dem Berliner Luxusbordell Salon Prestige Respekt zollen, denn es gab nicht Schlechtes zu berichten. Man sprach den Berliner Wohnungsbordellen sogar zu, dass es hier selten zu Gesetzesübertretungen kommt. Und im konkreten Fall waren im Prestige weder Beschwerden noch negative Vorfälle bekannt. Auch die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes war voll des Lobes über das Berliner Edelbordell am Kudamm. Sie wussten von Hausbewohnern zu berichten, die nichts über das Bordell zu berichten hatten. Die froh waren, dass dort wieder ein neuer Mieter ist.
Wo sind sie also die millieubedingten Begleiterscheinungen? Hier jedenfalls nicht, Herr Gröhler.
Ein Vorzeigepuff? Ja, aber kein Einzelfall, denn es gibt einige davon in Berlin, die geschlossen werden sollen.
Die Richterin (selbst im 1. Leben Sozialarbeiterin) ließ erkennen, dass sie den Frauen ein selbstbestimmtes Leben und selbstbestimmte Sexualität in einem selbstbestimmten Umfeld zutraut. Und es hat nicht den Anschein, dass sie den Frauen die Arbeitsstätte nehmen wollte um sie auf die Straße zu schicken. Schließlich konnten nicht alle den steinigen Weg des Jurastudiums in Angriff nehmen und einige Frauen verdienen damit ihr Studium, vielleicht auch Jura
Nun, wenn morgen das VG sein Urteil spricht, wünsche ich ihm Weisheit und Weitsicht, auch wenn der Unterlegende das nächsthöhere Gericht anrufen wird. Das Urteil ist ein Meilenstein in der Berliner Szene. Es hängt viel davon ab.
Pontius Pilatus konnte dass nicht, er war Gericht und Feldherr. Aber die Richter, können mit gutem Gewissen entscheiden, nein Bordelle stören nicht. Schließlich sind ja auch Richter bekanntlich manchmal Männer..
Und würde Jesus noch leben, würde er ins Bordell gehen?? Vielleicht in ein Wohnungsbordell, wo er diskret und unerkannt reingeht und wieder rauskommt…
Und dem Baustadtrat rufen wir den historischen Satz zu: Herr Gröhler, unterlassen Sie ihr wahnsinniges Unterfangen… (Frei nach BK H. Schmidt)
Fortsetzung folgt…
Mehr zum Thema: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/127113/index.php
erstes Hauptsacheverfahren im Prozeß gegen Bordellschließung
Endlich wird in Berlin über die Frage der Bewertung von bordellartigen Betrieben und besonders den so genannten „Berliner Wohnungsbordellen“ in einem Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
Dabei spielen die immer wieder erklärten Behauptungen der „milieubedingten Begleiterscheinungen“ und der „Störungen des Wohnumfeldes“ eine Rolle und müssen in einem Einzelfall bewiesen werden bzw. gilt es umgekehrt die Seriosität, Ruhe, Anonymität und Fügung dieses Prostitutionssegmentes im Wohnumfeld zu belegen.
In dem nun schon seit Jahren währenden Streit zwischen den bordellartigen Betrieben und den Behörden, mit vielfältigen Interventionen der Politik, soll nun die Judikative die Lösung finden.
Termin 5.5. 11 Uhr Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, Berlin-Moabit
Quelle: BSD
Lichtenbergs Linke für Wohnungs-Bordelle
Auf gute Puff-Nachbarschaft, das will die Lichtenberger Linke. Sie wollen die Wohnungs-Prostitution i den Berliner Bezirk aus der Illegalität herausholen, so der Berliner Kurier in der heutige Ausgabe. werden. Die Linke macht sich dafür stark.
Fraktions-Chef Christian Petermann: „Wir halten’s nach dem Alten Fritz, jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden. Wohnungs-Prostitution verhindert außerdem Menschenraub und Zuhälterei.“
Baustadtrat Andreas Geisel (SPD) spielt sich nicht als Moral-Apostel auf: „Wir jagen keine Inhaber von Wohnungs-Bordellen.“
Andere bezirks gehen mit dem Thema ja weniger zimperlich um. Vor allem Charlottenburg-Wilmersdorf hatte den Wohnungsbordellen den Kampf angesagt und als Grundlage hierfür ein Urteil, das Puffs in Wohn- und Mischgebieten grundsätzlich für störend erachtet, herangezogen, was eigentlich ganz andere Grundlagen hat.
Quelle: Berliner Kurier
BA Lichtenberg für Wohnungsbordelle in Berlin
BVV Lichtenberg beschloß in seiner Sitzung vom 18.9.2008 (Drucksache – DS/0995/VI)
die Zulässigkeit von Wohnungsbordellen im Einzelfall prüfen – Für ein einheitliches Vorgehen der Berliner Bezirke
18.09.2008 22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Sie forderte das Bezirksamt auf, Genehmigungen von Neuanträgen bzw. von Anträgen auf Nutzungsänderung eines bordellartigen Betriebes im Einzelfall zu prüfen und die konkreten Sachverhalte und Umstände bei der planungsrechtlichen Bewertung zu berücksichtigen. Der Senat sieht es als möglich und wünschenswert an von der generellen Einstufung von Wohnungsbordellen in Allgemeinen Wohn- und Mischgebieten als unzulässige Betriebe abzuweichen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht sich im Rat der Bürgermeister für ein einheitliches Vorgehen der Bezirke im Sinne dieser Regelung einzusetzen.
Begründung:
Der Berliner Senat hat sich ausführlich mit der Frage der Zulässigkeit von bordellartigen Betrieben, insbesondere so genannter Wohnungsbordelle, in Wohn- und Mischgebieten beschäftigt. In der Drucksache 16/1595 des Berliner Abgeordnetenhauses wird abschließend festgestellt, dass der Senat selbst keine Eingriffs- und Regelungsmöglichkeiten hat.
In Gebieten, die nach der Beschreibung dem Wohnen dienen und nicht durch Gewerbe geprägt sind, ist die Ausübung der Prostitution immer wieder als eine das Wohnen störende Nutzung und deshalb als unzulässig beurteilt worden. Ein neueres Gutachten zeigt jedoch, dass es wahrscheinlich Fälle mit entsprechenden Störungen und Belästigungen gibt, diese aber nicht generalisiert werden können.
Auch der Senat geht davon aus, dass im Sinne des Gesetzes keine generelle bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit vorliegt. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann und sollte von der generellen Einstufung dieser Betriebe als unzulässig abgewichen werden.
Zuständig für die Genehmigung von Anträgen auf Nutzungsänderung sind die Bezirke. Hier ist ein einheitliches Vorgehen dringend erforderlich, um berlinweit Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
Ziel des 2002 verabschiedeten Prostitutionsgesetzes war es die rechtliche Situation der einzelnen Prostituierten zu stärken. Durch die Einstufung als Gewerbe kam es in einigen Berliner Bezirken zu baubehördlich verfügten Nutzungsuntersagungen und damit verbundenen Schließungsverfügungen von Wohnungsbordellen. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zur Zielsetzung des Prostitutionsgesetzes, da es sich hierbei um eine Form der Prostitution handelt, bei der Frauen zumeist selbstbestimmt, gewaltfrei und zu fairen Arbeitsbedingungen tätig sein können.
Bislang trug der liberale Berliner Umgang mit Prostitution zum Schutz der Sexarbeiterinnen bei, da aufgrund des Verzichts auf eine Sperrgebietsverordnung hier 80 % der Prostituierten ohne Zuhälter arbeiten.
(Quelle: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/bvv-online/vo020.asp)
das Fressen kommt vor der Moral
Wenn ein Berliner Finanzsenator von sprudelnden Geldquellen zu berichten weiß, dann halten auch seine Senatskollegen im Roten Rathaus (so der Name des Rathauses und der hat wegen der Farbe weder was mit den Partein noch mit der Rotlichtszene zu tun) mal eben die Klappe. 500.000 € sind ja nun mal eben ein Pappenstil. 500.000 € konnten die Berliner Finanzämter mehr einstreichen von den ach so unglückseligen Bordellen und nun doch angemeldeten (Zwangs-) Prostituierten. Aber wie schon Bert Brecht sprach: das Fressen kommt vor der Moral und so halten auch die CDU-Stadträte mal eben die Klappe. Denn wer beißt schon die Hand, die ihn füttert?
Warum soll er denn nicht mal…
Was macht man(n), wenn das Auto streikt? Er fährt in die Autowerkstatt, wo professionelle Mechaniker das Problem beheben. Was macht man(n) wenn der Körper streikt? Er geht zum professionellen Mediziner, der ihn wieder Fit macht. Und warum soll man(n) nicht ins Bordell gehen, um sexuelle Wünsche und Träume ausleben zu können. Wünsche, die ihm seine Partnerin nicht erfüllen will oder kann. Evolutionstechnisch gesehen, ist der Mann nicht monogam. Früher kam es darauf an, seine Art fortzupflanzen. Seinen Samen zu verbreiten. Heute ist das anders, heute geht es um Lust und Trieb, weniger um Liebe und Fortpflanzung.
Aber was soll man(n) tun, wenn kein begattungsfreudiges Frauchen in der Nähe ist? Kontaktbörsen, Onlinechats, Discotheken? Der One-Night-Stand ist ein Wunschtraum und außer Spesen nichts gewesen. Der moderne Mann träumt nicht nur von einem erotischen Abenteuer, er erfüllt sich seine sexuellen Wünsche und Träume mit einer professionellen Liebesdienerin. Hure, Callgirl, Hobbyhure oder auch Privatmodell. Warum auch nicht. Statistiken sagen aus, dass etwa 60 % aller in Beziehung lebender Männer regelmäßig in Bordell gehen bzw. professionelle Liebesdienste in Anspruch nehmen.
Warum soll er denn nicht mal das tun, was andere Männer auch machen.
Anhörung im Abgeordnetenhaus am 3.12.2007
Der Kampf um den Erhalt der Berliner Wohnungsbordelle geht in eine neue Runde. Es geht darum, Berlins einzigartige Struktur der kleinen, mittleren und großen Wohnungsbordelle im Kietz zu erhalten. Dazu hatten die Betroffenen das Abgeordnetenhaus angerufen, die im Ausschuß für Wirtschaft, Frauen und Technologie das Thema auf die Tagesordnung setzen.
Nachdem die Bezirke nur zu einem Aufschub der Schließungen bereit sind, bis das Berliner Verfassungsgericht darüber entscheidet, will sich jetzt das Berliner Parlament für einen runden Tisch einsetzen. Man(n) (Frau auch) war sich parteiübergreifend darüber einig, dass es um den Erhalt der guten Arbeitsbedingungen für die Prostituierten geht. Etwaige Moralvorstellungen wurden beiseite gelegt.
Das Prostitutionsgesetz, welches seit vielen Jahren den Bordellbetreibern und den Frauen etwas Rechtssicherheit gibt, reicht an sich nicht aus, um alle Belange zu klären. So ist zum Beispiel kein Wort über den Schutz der Arbeitsstätten geschrieben. Und da die Bauordnung (anno 1958!!) und die Baunutzungsverordnung Bordelle und Bordellartige Betriebe gar nicht kennen, machten sich Baustadträte bei, seriös geführte Bordelle in Wohn und Mischgebieten zu schließen.
Die bezirklichen Baugurus berufen sich da auf ein Urteil aus dem pfälzischen, Anfang der 80er Jahre, wo Prostitution noch sittenwidrig war und Bordellbesitzer immer noch für das Leben nach dem Knast sparten, da sie ja mit einem Bein drin standen. In der Tat ist nachvollziehbar, das ein Bordell mit mehr als 30 Zimmern mitten in einem Wohngebiet stört. (Das war Grundlage der Entscheidung aus dem Jahre 1983). Aber dieser Art Bordelle gibt es in Berlin nicht.
Im Jahre 2003 beschlossen aber die Berliner Oberverwaltungsrichter genau das Selbe, ohne die genauen Tatsachen zu prüfen. Milieubedingte Begleiterscheinungen heißt das Zauberwort, was immer wieder gern aus der Schublade der Juristen gezogen wird. Milieubedingte Begleiterscheinungen, das sind nach der Definition gröhlende, besoffene Freier, die auf der Suche nach dem Wohnungsbordell gern mal an der falschen Haustür klingeln, Anwohner belästigen und Kondome im Hausflur wegwerfen.
Überprüft wurde dies nie. Denn man (die Herrn Baustadträte) gehen von einer Typisierung des Gewerbes aus. So wie eine Schreinerwerkstatt im Kiez unzulässig ist, da die Kreissäge ständig Lärm macht oder die Spedition die Anwohner durch an- und abfahrende LKWs belästigt, gibt es in den Bordellen eben die Eingangs beschriebenen milieubedingten Begleiterscheinungen, zu dem sich dann dunkle kriminelle Zuhälter gesellen, die die Frauen (zumeist Zwangsprostituierte) mit Drogen versorgen. (Welch schmutzige Fantasien)
Mit einem juristischen Trick prallen bis jetzt alle Verfahren am Oberverwaltungsgericht ab. Im Eilverfahren gibt es keine Beweisaufnahme. Da bedient man sich lieber alt hergebrachter Moralvorstellungen aus der Mottenkiste, denn welcher ehrwürdige Richter würde zugeben wollen, dass er es besser wisse. Er müsste sich outen, schon mal in einem Bordell gewesen zu sein. Die Moral lässt hier kein Spielraum für Fantasien. Und wenn es geschrieben steht, dass ein Bordell stört, warum soll man das noch anzweifeln.
Alle Parteien im Abgeordnetenhaus von CDU bis PDS sind sich einig, dass man hier was tun muss. Selbst der Baustadtrat Krömer (Schöneberg/Tempelhof, ein aufrichtiger Verfechter von Schließungsverfügungen, ließ gestern in seinen Worten Zweifel über die Rechtmäßigkeit aufkommen. Er zweifelte selbst an, dass diese Typisierung des Gewerbes wohl kaum noch der Lebenswirklichkeit entspricht. Lehnt aber unter Berufung auf alte Gerichtsentscheidungen eine Einzelfallprüfung ab.
Die Fraktionen im AbgeordnetenhausEl jugador de video conserva los naipes que piensa que más le convienen para alcanzar el juego mas alto posible.компютри втора употреба hatten diese bereits allesamt parteiübergreifend geäußert. Selten stand eine so große Koalition PRO Bordell. 30 Jahre hat sich niemand gestört gefühlt, 30 Jahre hat sich das Konzept bewährt. Jetzt sollen Läden geschlossen werden, die seriös geführt werden, wo es keine Probleme gibt und wo die Frauen nicht nur Steuern bezahlen, sondern auch mit Sicherheit besser poppen können!!
Man will keine Zustände wie in Frankfurt/Main, wo sich der Rotlichtdistrikt auf 1 km² einengt und die Frauen horrende Mieten zahlen um ihren Beruf ausüben zu können.
Die Berliner Bordellszene ist einzigartig in Deutschland, ja in der Welt. Nirgendwo anders können die Frauen selbstbestimmter und sicherer arbeiten als in den Wohnungsbordellen.
Seit über 30 Jahren hat sich das Prinzip bewährt. Sicherheit für die Frauen, Anonymität für die Männer. Und der Wirtschaftsfaktor „SEX“ ist in Berlin nicht wegzudenken.
Leider nur bewegt sich die Politik im Kreis. Das Thema wird wie eine heiße Kartoffel behandelt, so Stefanie Klee vom Bundesverband Sexueller Dienstleistungen. Der Bezirk würde die Verantwortung gern auf den Senat abschieben, der Senat wiegelt ab und sagt es ist Ländersache. Von Pontius bis Pilatus, keiner will die Verantwortung übernehmen. Hoffentlich kann jetzt das Landesparlament etwas bewegen.
Die Alternative wäre, Bordelle in Gewerbegebiete zu verfrachten, wo dann die Polizei und die Behörden fast jeglichen Einfluss und Kontrolle verlieren.
Und das kann doch nun wirklich nicht im Interesse einer weltoffenen Stadt mit einem schwulen Bürgermeister sein.

