erstes Hauptsacheverfahren im Prozeß gegen Bordellschließung
Endlich wird in Berlin über die Frage der Bewertung von bordellartigen Betrieben und besonders den so genannten „Berliner Wohnungsbordellen“ in einem Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
Dabei spielen die immer wieder erklärten Behauptungen der „milieubedingten Begleiterscheinungen“ und der „Störungen des Wohnumfeldes“ eine Rolle und müssen in einem Einzelfall bewiesen werden bzw. gilt es umgekehrt die Seriosität, Ruhe, Anonymität und Fügung dieses Prostitutionssegmentes im Wohnumfeld zu belegen.
In dem nun schon seit Jahren währenden Streit zwischen den bordellartigen Betrieben und den Behörden, mit vielfältigen Interventionen der Politik, soll nun die Judikative die Lösung finden.
Termin 5.5. 11 Uhr Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, Berlin-Moabit
Quelle: BSD
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- Veröffentlicht:
- 12. April 2009 / 18:59
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