Anhörung im Abgeordnetenhaus am 3.12.2007
Der Kampf um den Erhalt der Berliner Wohnungsbordelle geht in eine neue Runde. Es geht darum, Berlins einzigartige Struktur der kleinen, mittleren und großen Wohnungsbordelle im Kietz zu erhalten. Dazu hatten die Betroffenen das Abgeordnetenhaus angerufen, die im Ausschuß für Wirtschaft, Frauen und Technologie das Thema auf die Tagesordnung setzen.
Nachdem die Bezirke nur zu einem Aufschub der Schließungen bereit sind, bis das Berliner Verfassungsgericht darüber entscheidet, will sich jetzt das Berliner Parlament für einen runden Tisch einsetzen. Man(n) (Frau auch) war sich parteiübergreifend darüber einig, dass es um den Erhalt der guten Arbeitsbedingungen für die Prostituierten geht. Etwaige Moralvorstellungen wurden beiseite gelegt.
Das Prostitutionsgesetz, welches seit vielen Jahren den Bordellbetreibern und den Frauen etwas Rechtssicherheit gibt, reicht an sich nicht aus, um alle Belange zu klären. So ist zum Beispiel kein Wort über den Schutz der Arbeitsstätten geschrieben. Und da die Bauordnung (anno 1958!!) und die Baunutzungsverordnung Bordelle und Bordellartige Betriebe gar nicht kennen, machten sich Baustadträte bei, seriös geführte Bordelle in Wohn und Mischgebieten zu schließen.
Die bezirklichen Baugurus berufen sich da auf ein Urteil aus dem pfälzischen, Anfang der 80er Jahre, wo Prostitution noch sittenwidrig war und Bordellbesitzer immer noch für das Leben nach dem Knast sparten, da sie ja mit einem Bein drin standen. In der Tat ist nachvollziehbar, das ein Bordell mit mehr als 30 Zimmern mitten in einem Wohngebiet stört. (Das war Grundlage der Entscheidung aus dem Jahre 1983). Aber dieser Art Bordelle gibt es in Berlin nicht.
Im Jahre 2003 beschlossen aber die Berliner Oberverwaltungsrichter genau das Selbe, ohne die genauen Tatsachen zu prüfen. Milieubedingte Begleiterscheinungen heißt das Zauberwort, was immer wieder gern aus der Schublade der Juristen gezogen wird. Milieubedingte Begleiterscheinungen, das sind nach der Definition gröhlende, besoffene Freier, die auf der Suche nach dem Wohnungsbordell gern mal an der falschen Haustür klingeln, Anwohner belästigen und Kondome im Hausflur wegwerfen.
Überprüft wurde dies nie. Denn man (die Herrn Baustadträte) gehen von einer Typisierung des Gewerbes aus. So wie eine Schreinerwerkstatt im Kiez unzulässig ist, da die Kreissäge ständig Lärm macht oder die Spedition die Anwohner durch an- und abfahrende LKWs belästigt, gibt es in den Bordellen eben die Eingangs beschriebenen milieubedingten Begleiterscheinungen, zu dem sich dann dunkle kriminelle Zuhälter gesellen, die die Frauen (zumeist Zwangsprostituierte) mit Drogen versorgen. (Welch schmutzige Fantasien)
Mit einem juristischen Trick prallen bis jetzt alle Verfahren am Oberverwaltungsgericht ab. Im Eilverfahren gibt es keine Beweisaufnahme. Da bedient man sich lieber alt hergebrachter Moralvorstellungen aus der Mottenkiste, denn welcher ehrwürdige Richter würde zugeben wollen, dass er es besser wisse. Er müsste sich outen, schon mal in einem Bordell gewesen zu sein. Die Moral lässt hier kein Spielraum für Fantasien. Und wenn es geschrieben steht, dass ein Bordell stört, warum soll man das noch anzweifeln.
Alle Parteien im Abgeordnetenhaus von CDU bis PDS sind sich einig, dass man hier was tun muss. Selbst der Baustadtrat Krömer (Schöneberg/Tempelhof, ein aufrichtiger Verfechter von Schließungsverfügungen, ließ gestern in seinen Worten Zweifel über die Rechtmäßigkeit aufkommen. Er zweifelte selbst an, dass diese Typisierung des Gewerbes wohl kaum noch der Lebenswirklichkeit entspricht. Lehnt aber unter Berufung auf alte Gerichtsentscheidungen eine Einzelfallprüfung ab.
Die Fraktionen im AbgeordnetenhausEl jugador de video conserva los naipes que piensa que más le convienen para alcanzar el juego mas alto posible.компютри втора употреба hatten diese bereits allesamt parteiübergreifend geäußert. Selten stand eine so große Koalition PRO Bordell. 30 Jahre hat sich niemand gestört gefühlt, 30 Jahre hat sich das Konzept bewährt. Jetzt sollen Läden geschlossen werden, die seriös geführt werden, wo es keine Probleme gibt und wo die Frauen nicht nur Steuern bezahlen, sondern auch mit Sicherheit besser poppen können!!
Man will keine Zustände wie in Frankfurt/Main, wo sich der Rotlichtdistrikt auf 1 km² einengt und die Frauen horrende Mieten zahlen um ihren Beruf ausüben zu können.
Die Berliner Bordellszene ist einzigartig in Deutschland, ja in der Welt. Nirgendwo anders können die Frauen selbstbestimmter und sicherer arbeiten als in den Wohnungsbordellen.
Seit über 30 Jahren hat sich das Prinzip bewährt. Sicherheit für die Frauen, Anonymität für die Männer. Und der Wirtschaftsfaktor „SEX“ ist in Berlin nicht wegzudenken.
Leider nur bewegt sich die Politik im Kreis. Das Thema wird wie eine heiße Kartoffel behandelt, so Stefanie Klee vom Bundesverband Sexueller Dienstleistungen. Der Bezirk würde die Verantwortung gern auf den Senat abschieben, der Senat wiegelt ab und sagt es ist Ländersache. Von Pontius bis Pilatus, keiner will die Verantwortung übernehmen. Hoffentlich kann jetzt das Landesparlament etwas bewegen.
Die Alternative wäre, Bordelle in Gewerbegebiete zu verfrachten, wo dann die Polizei und die Behörden fast jeglichen Einfluss und Kontrolle verlieren.
Und das kann doch nun wirklich nicht im Interesse einer weltoffenen Stadt mit einem schwulen Bürgermeister sein.
Erstes Planungsrechtliches Gutachten belegt die Zulässigkeit von Bordellen in Wohn- und Mischgebieten
Pressemitteilung des BSD e.V.: 23. 11. 2007
Erstes Planungsrechtliches Gutachten belegt die Zulässigkeit
von Bordellen in Wohn- und Mischgebieten
und unterstreicht eine differenzierte Betrachtung.
Bordellartige Betriebe in Wohnhäusern (in der Prostitutionsbranche als Wohnungsbordelle bekannt) sollen nach dem Willen mancher Bauämter geschlossen werden, obwohl sie z. T. schon seit mehr als 20 Jahren in gedeihlichem Miteinander mit den Anwohnern und den angrenzenden Gewerbebetrieben existieren. Sie störten nicht und sind in der Regel unauffällig. Auch sind keine Emissionen bekannt. Trotzdem beziehen sich die Bauämter jetzt plötzlich auf Gerichtsbeschlüsse der Verwaltungsgerichte und ziehen ausschließlich Klischees und Vorurteile für ihr Verwaltungshandeln heran.
Mehrere Gerichtsverfahren sind anhängig. In einer Sache wurde sogar der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angerufen.
Nach intensiven Verhandlungen auf allen politischen Ebenen und breiter Unterstützung fast aller Parteien legt nun der Bundesverband Sexueller Dienstleistungen (BSD e. V.) als Berufsverband der Prostitutionsbranche sein zweites wissenschaftliches Gutachten vor. Herr Dr. Christian-W. Otto von der Anwaltskanzlei Thur-Fülling-Otto & Collegen aus Berlin (Tel.: 0177-443 58 87) wurde mit dieser bauplanungsrechtlichen Studie beauftragt. Sie ist die erste ihrer Art.
Herr Dr. Otto arbeitet als Rechtsanwalt, zudem als Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin und ist Verfasser des Kommentars: Brandenburgische Bauordnung (www.baurecht-brandenburg.de). Er kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme „Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bordellen“ zu dem Ergebnis, dass bordellartige Betriebe in Wohn- und Mischgebieten zulässig sind und eine differenzierte Betrachtung und Einzelfallprüfung bisher nicht erfolgte aber unumgänglich ist.
Weiter kommt er in dem Gutachten zu dem Ergebnis: „Auf der Grundlage der gutachterlich gewonnenen Erkenntnis werden die von der Rechtsprechung zum Ausgangspunkt ihrer Beurteilung gemachten Aussagen über typische Störungen durch Bordelle widerlegt. Planungsrechtlich hat dies zur Konsequenz, dass Wohnungsbordelle und Bordelle in Allgemeinen Wohngebieten im Sinne von § 4 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein können. In Mischgebieten im Sinne von
§ 6 BauNVO sind solche Betriebe, da sie das Wohnen nicht wesentlich stören, regelmäßig zulässig. Sollte es aufgrund tatsächlicher Besonderheiten zu Störungen kommen, ist diesen zunächst durch Auflagen zu begegnen.“
Mit dem Gutachten werden die Sachvorträge in den laufenden Gerichtsverfahren zum Baurecht untermauert. Auf der Ebene der Politik und der Verwaltung unterstützt das Gutachten die Diskussionen und Forderungen um eine berlinweite einheitliche Regelung und eine vom Gedanken des Prostitutionsgesetzes geprägten Auslegung des Baurecht und der Baunutzungsverordnung, die keinerlei Regelungen für Bordelle oder Prostitution an sich vorhalten.
Dieser Auffassung folgte ebenfalls die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in seiner letzten Entscheidung (Beschluss VG 13 A 115.07) im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bezirksamtes Lichtenberg in einem Einzelfall wurde als Unrechtens bestätigt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Die von den Verwaltungsgerichten und den Bauämtern klischeehaften Vorwürfe, die ohne Prüfung ständig weiter abgeschrieben werden, entsprechen weder den Realitäten des Einzelfalls noch werden sie der behaupteten Typisierung gerecht. Die Prostitutionsbranche mit seinen vielen unterschiedlichen Segmenten bedarf einer differenzierten Betrachtung. Diese hat sich auch nach dem Paradigmenwechsel des Prostitutionsgesetzes (seit 01. Januar 2002 in Kraft) auszurichten, das Prostitution nicht ausgrenzen sondern integrieren will. Eine pauschale moralische Bewertung – besonders im unmoralischen Baurecht – sollte der Vergangenheit angehören.
Eine für das Baurecht übliche Typisierung von Gewerbe muss für die Prostitutionsbranche erst noch entwickelt werden. Sie muss sich auf jeden Fall an den Realitäten ausrichten:
- die Prostitutionsbranche ist so vielfältig wie z. B. das Beherbergungsgewerbe. Wohnungsbordelle oder bordellartige Betriebe in Wohnhäusern sind nur ein Segment davon.
- Bordellartige Betriebe in Wohnhäusern, die in Berlin überwiegend in Wohn- und Mischgebieten angesiedelt sind, weisen tatsächlich in ihrer typisierenden Betrachtung Kriterien auf wie Ruhe, Unauffälligkeit, Sauberkeit, Wahrung der Anonymität, kein Alkoholausschank, Distanz von Gewalt und Zwang und Transparenz gegenüber den Behörden. Baurechtlich relevante Emissionen sind in der Regel nicht gegeben.
Die von Schließung bedrohten Bordelle weisen keinerlei Emissionen auf. Eine Vielzahl von Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlungen und des Abgeordnetenhauses von Berlin besuchten diese Bordelle und fanden dies bestätigt. Warum einzelne Bauämter die Schließungswelle nun fortsetzen wollen, ist unverständlich. Bei den zu erwartenden erfolgreichen Gerichtsverfahren haben dann sie die umfangreichen finanziellen Folgen zu tragen.
In diesem Zusammenhang ist auch das „Angebot“ des Baustadtrates Herrn Gröhler von Charlottenburg-Wilmersdorf, allen Bordellen ebenfalls wie dem Bel Ami eine Duldung bis zum 31. 03. 2011 zu geben, kein faires, ernst zu nehmendes Angebot. Hier ist Vorsicht geboten, weil damit unserer Branche keine Integration und Rechtssicherheit gewährt wird, sondern zeitlich versetzt den Bordellen das AUS beschieden wird, die sich in der Vergangenheit – auch nach Einschätzung des Landeskriminalamtes – bewährt haben. Neben dem Beweis der eklatanten Ungleichbehandlung zeigt sich an diesem Beispiel aber auch, dass sehr wohl ein Ermessensspielraum besteht, der bei den mit Schließung bedrohten Bordellen jedoch grundsätzlich abgelehnt worden war.
Das Gutachten „Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bordellen“ von Herrn Dr. Otto belegt, dass das grundsätzlich unmoralische Baunutzungsrecht entsprechend der Realitäten und im Interesse von gut geführten Bordellen anders ausgelegt werden kann. Das muss die Politik und die Verwaltung nur wollen und entsprechend ihren Handlungsspielraum nutzen.
Stephanie Klee
Funk: 0171 – 79 566 12
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen
Ahlbecker Str. 15, 10437 Berlin
Tel. 030 – 411 989 10
mailto: info@busd.de
Das Märchen von verirrten Fürsten, der auszog alle Freudenhäuser im Wilmerwald und Charlottengrund nieder machen will.
Das Märchen von verirrten Fürsten, die auszogen alle Freudenhäuser im Wilmerwald und Charlottengrund nieder machen will.
Es gab einmal eine schöne Zeit, wo fleißige Elfen ganz ungestört in ihren Häuschen den Dienst an der Latte versehen konnten. Tag ein Tag aus waren sie lieb zu den vielen vielen Fregels die von nah und fern kamen um sich zu entspannen und andere Elfen zu berühren.. Ja, manchen waren arm, manche reich, manche allein, manche auch verheiratet. Das war den Elfen egal, denn sie kannten ja nur den Dienst an der Latte.
Die Zeiten waren so schön und die Orte, wo die Liebeselfen ihrem Lattendienst nachgingen, wurden immer schöner und besser. Ja früher war das alles ganz schlimm, erinnerte sich die eine oder andere Elfe. Da haben große Kobolde auf die Elfen aufgepasst und dabei den Elfen ihre Goldtaler abgenommen. Jetzt, wo die Elfen allein oder mit anderen Elfen zusammen sind, in märchenhaften Orten, die von älteren Elfen gezaubert wurden, war alles anders geworden. Alle waren zufrieden, alle waren glücklich, denn manche Freudenhäuser waren ja da, wo die Fregels zu Hause waren.
Irgendwann bekam ein Fürst des Wilmerlandes eine Ahnung davon, wie gut es den Elfen doch so geht und das es nicht gut sei, dass gerade da, im schönen Wilmerland Freudenhäuser sind. Das geht doch nicht tönte der Fürst und ließ all seine Schreiberlinge ackern, sie sollten suchen und den Freudenhäusern den Gar ausmachen. Keine Elfe solle hier Lattendienst machen dürfen. Da draußen im Koboldland, ja da sei es gut, aber nicht im schönen Wilmerwald oder gar im noblen Charlottengrund.
Die Schreiberlinge drehten ihre Bücher, lasen und schrieben und schrieben und lasen und andere Fürsten lasen auch und befahlen Ihren Schreiberlinge zu lesen und zu schreiben. Und als viele viele Tage ins Land gegangen sind und die Schreiberlinge geschrieben hatten verlas der Fürst der Lieblosigkeit was ihm die Schreiberlinge geschrieben haben. Unruhe ging durchs Land. Die Elfen wurden aufgescheucht. Sollten sie wirklich da draußen wieder bei den Kobolden arbeiten. Oder gar auf den Wegen und Straßen? Da fiel dem Fürst nichts ein. Und er befragte seine Schreiberlinge, die auch nicht wussten. Und er befragte seine Ratgeber, die auch nicht wussten. Und als Gelehrte der Rechte und Linke sagten, dass es Unrecht ist, was der der Früst da mache, da grollte er sehr. Seine Mine wurde bitter, seine Stimmer laut und selbst die Schreiberlinge zeigen mit dem Finger auf ihn und auch die anderen Fürsten. Aber unser Fürst voller Groll wollte sich nicht abbringen lassen von seinem Weg.
Von rechts und von Links, von oben und von unten will man ihm auf den rechten Weg bringen, doch der Fürst grollte und gröhlte: schließt die Freudenhäuser. Und alle die anderen riefen zurück: Komm zur Vernunft Fürst. Doch er wollte nicht. Zu weit ist er gegangen und einige seine Schreiberlinge und Fürsten mit ihm auch. Viel Zeit ist vergangen und viele Papier beschrieben. Und es war ihm recht, dass die vielen Fregels all das bezahlen. Das Papier die Schreiberlinge und den Palast des Fürsten. Aber nicht das für die Elfen.
Als der Schatzmeister dem König davon erzählte, war dieser sehr böse auf den grollenden Fürsten und hat ihn verbannt. Alle Elfen leben weiter in den Freudenhäusern und die Kobolde im wilden dunklen Walde mussten mit den Hüten spielen m an das Geld der Fregels zu kommen.
Dieses Märchen ist frei erfunden. Die Ähnlichkeit mi lebenden oder verstorbenen Personen wäre rein zufällig.
BVV will keine Bordelle mehr schließen lassen
Es kommt langsam Bewegung in die Sache. Die BVV Charlottenburg- Wilmersdorf beantragte mit den Stimmen der SPD, FDP, Grüne, Linke und fraktionslosen Abgeordneten auf der Sitzung am 05.07.2007, dass seriös geführte Bordelle nicht mehr zu schließen sind, Schließungsverfügungen auszusetzen und im Anhörungsverfahren befindliche Vorgänge vorerst nicht weiter zu betreiben. Im Einzellfall soll die rechtliche Zulässigkeit bordellartiger Betriebe im Wohn- und Mischgebiet betrachtet werden. Die CDU stimmte gegen den Antrag.(Ergebnis der Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 14 nein-Stimmen-alle CDU). 
Vorausgegangen ist eine lange Überzeugungsarbeit der Bordellbetreiber/innen, des BSD und natürlich der Frauen, die im Gewerbe tätig sind. Fakt ist, dass seit 2002 (mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes) „bordellartige Betriebe“ (also Wohnungsbordelle, Nachtclubs etc) als Gewerbe angemeldet werden können. Da Prostitution da ausgeübt wird, wo sie nachgefragt wird, gibt es die meisten Bordelle natürlich in Wohngebieten oder in so genannten Mischgebieten. Nur wenige befinden sich in reinen Gewerbegebieten. Hier liegt auch der Hase im Pfeffer und sieht der Charlottenburger Baustadtrat Gröhler (CDU) den Grund, dagegen vorzugehen. Er will die Wohnungsbordelle schließen lassen, die in reinen Wohn- oder Mischgebieten liegen und sie nach Möglichkeit in die wenigen Gewerbegebiete verdrängen. Der Verwaltungsjurist ist der Meinung, er handelt im Interesse der Allgemeinheit und getreu dem Buchstaben des Gesetzes, verliert dabei aber etwas den Blick auf die Realität. Die von ihm zugrunde gelegte Baunutzungsordnung kennt keine Bordelle und kann demzufolge auch keine Ausnahmen benennen. Weiterhin lässt dieses Gesetz aber auch einen Spielraum. Eine „Kann- Bestimmung“ gibt dem Bezirksoberen die Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob ein Bordell geschlossen werden soll oder nicht.
Fakt ist aber, dass ein legal angemeldetes Bordell den Liebesdienerinnen die notwendige Sicherheit und Unabhängigkeit von Zuhältern bietet. Gerade das Prostitutionsgesetz hat zum Ziel, dass die Sexarbeiterinnen einer selbstbestimmten Tätigkeit nachgehen können. Gerade die kleinen Wohnungsbordelle entsprechen dem Ziel meist deutlich mehr als die Großbordelle in Stadtrandlage. Eine Vertreibung der Bordelle in die Illegalität oder an den Stadtrand kontrakarrieren die Absichten des Gesetzes.
Die CDU, erklärter Gegner des Prostitutionsgesetzes nicht nur in der City- West, versteckt sich aber lieber hinter Rechtssprechungen und lässt wirtschaftliche Interessen und Sicherheitsinteressen der Frauen hinter moralischen Erwägungen hinten an stehen. Die FDP, als der Hüter der Interessen der Wirtschaft bekannt, hat hier einen ganz moderaten Standpunkt. Bordelle sollen erst geschlossen werden, wenn es erhebliche Bürgerbeschwerden gibt. Großbordelle sind keine Alternative, so der FDP- Abgeordnete Schulte. Man sollte Mindeststandards setzen und die Einhaltung kontrollieren. Der Schutz der Frauen und die Möglichkeit, dass sie ihren Beruf in einer gewaltfreien Umgebung ausüben können, darum geht es den Abgeordneten. Damit stoßen sie aber auf taube Ohren beim Stadtrat, der sich klar auf die Seite der Bewohner stellt, die kein Bordell im Wohnhaus dulden. Dabei sind es aber doch meist auch Bewohner, die die kleinen Wohnungsbordelle in im Kiez suchen, um sich dort das zu holen, was sie Zuhause nicht bekommen.
Die Wohnungsbordelle machen Berlin einzigartig. Kein Sperrbezirk, in dem die Sexdienstleisterinnen unter Bandenkriegen der südosteuropäischen Mafia leiden, sondern unkomplizierte Lustoasen mitten im Kiez.
von Zwangsprostituierten und Zwangsputzen
Prostitution ist die älteste Dienstleistung der Welt. Aber Prostitition ist kein schönes Wort für einen so wichtigen Beruf. Es gibt Frauen, die den Job ausüben weil Sie schnell Geld damit verdienen, es gibt Frauen, die dabei ihre sexuelle Lust ausleben und es gibt welche, die das nützliche mit dem angenehmen verbinden. Natürlich gibt es auch Frauen, die dazu gezwungen werden. Sogenannte Zwangsprostituierte werden zu Galionsfiguren gegen das Gewerbe. Die Medien, die Politiker, alle sprechen von Zwangsprostitution. Nicht allzuselten putzen aber polnische Frauen zu Hause. Sie putzen nicht in anderen Wohnungen, weil Sie ihren Reinigungszwang befriedigen wollen, sondern weil sie Geld brauchen. Niemand redet von Zwangsputzen. Nehmen wir den Kraftfahrer, der tagein tagaus mit dem Brummi über die Autobahnen tourt. Er fährt nicht, weil ihm die Gegend so gut gefällt oder der Gleichklang seines 25-Tonners, sondern weil er das Geld braucht. Weil er den Job braucht. Reden wir hier von Zwangsarbeit?
Nur in der Rotlichtszene gibt es den Begriff Zuhälter. Ein unbestimmter Rechtsbegriff, für eine Person, die Frauen für sich arbeiten lässt. Ja, es gibt sie, die krimminellen Objekte, die Frauen für sich anschaffen lassen. Nennen wir sie ruhig Zuhälter. Und es gibt Betreiber von Bordellen, die den Frauen einen sicheren, warmen und schönen Arbeitsplatz schaffen, damit sie anschaffen kann.
Ja, es gibt auch die Hotelbetreiber, die polnische Zimmermädchen für einen Hungerlohn bei sich arbeiten lassen. Nennen wir sie jetzt Ausbeuter? Nein. Hotelmanager!!!
Liebesdienste sind eine wichtige Dienstleistung. Eine Sozialarbeit für den ganzen Mann….
Solange diese Dienste freiwillig passieren, ist doch alles ok. Wenn Männer die Hure als Lustobjekt stilisieren, ist doch ok. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, Ihre Putze zum Essen einzuladen?
Die Politik macht sich das Leben schwer. Hure zu sein ist ein Beruf und Berufung. Das nicht jeder den Job machen will, ist doch klar. Aber auch nicht jeder möchte Bestatter oder Altenpfleger sein.
Wir setzen uns für die Erhaltung der Arbeitsplätze der Huren ein. Eine Schleißung der Bordelle in der Stadt und eine Konzentration am Stadtrand fördert die kriminelle Zuhälterei.
Aktion Pro Bordell- Für den Erhalt der Bordelle…
Bordellschließungen in Berlin
Podiumsdiskussion am 26.5.2007 bei VERDI
Einige Baustadträte in Berlin, vornehmlich CDU und PDS wollen es jetzt wissen. Kleine Bordelle in Wohngebieten sollen geschlossen werden. Der Grund: Milieubedingte Begleiterscheinungen beeinträchtigen das Wohnen. Was der Amtsschimmel darunter versteht ist klar: Grölende Freier, die nachts die Nachbarschaft belästigen, blinkende Reklame an den Fenstern, Kriminalität, Drogen und Kondome, die im Hausflur liegen.
Nun ist nicht nur Justitia blind, sondern offensichtlich auch das zuständige Fachamt in einigen Bezirken. Denn die von Schließung bedrohten Bordelle haben meist  keinen Nachtbetrieb und auch der Kundenverkehr läuft üblicherweise diskret ab. So ist das Wilmersdorfer Edelbordell Prestige von Außen als solches überhaupt nicht zu erkennen. Und auch die übrigen, dem Insider bekannten Adressen, präsentieren sich zurückhaltend. Auch die zuständige Abteilung bei der Polizei (LKA 23) sieht dies so: Frau Rudat erklärte hier in einem Statement bei einer Podiumsdiskussion, dass es mit legal angemeldeten Wohnungsbordellen weniger Auffälligkeiten gebe. Aufgrund der Transparenz der Läden haben Menschenhandel und Zwangsprostitution geringere Chancen, da sie besser zu kontrollieren sind,  so die Kriminalbeamtin. Â
-Warum nun die Schließungen? Dieser Frage ging auch die RBB-Reporterin Margit Miosga nach und fand auch bei den schließenden Baustadträten keine befriedigenden Antworten. Man verweist auf die Baunutzungsordnung, wonach in Wohn – und Mischgebieten keine Bordelle zulässig sind.  Leider kennt die Baunutzungsordnung aber keine Bordelle, denn dieses Gesetz stammt aus einer Zeit, weit vor der Legalisierung der Prostitution.
Margrit Fleischhauer, Betreiberin eines gefährdeten Wohnungsbordells, bringt es auf dem Punkt. Wenn man die Prostitution in Sperrbezirke konzentriert, ist es vorbei mit der Selbstbestimmung der Frauen. Zuhälterei und Menschenhandel ist es das, was diese Baustadträte wollen?
Der Senat hält sich noch bedeckt. Die aktuelle Rechtsprechung lässt den Ämtern den erforderlichen Raum. Man beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1983, in dem einem Bordellbetreiber die Eröffnung eines Großbordells (ca. 1140 m² und 33 Zimmer) verweigert wurde.
Es gibt aber auch andere Bezirke, die Bordelle in Ruhe werkeln lassen. Im offenen Friedrichshain-Kreuzberg z.B. findet der Ressortchef und Bürgermeister nichts Anstößiges daran. Eine Schreinerwerkstatt im Hinterhof und ein Puff im Seitenflügel und Drumherum wird gewohnt.
Eine politische Lösung muss her. Ein runder Tisch soll Lösungen bringen. Ein entsprechender Antrag wurde in der Wilmersdorfer BVV gefasst und zwingt nun auch die CDU-Fraktion im bürgerlich-konserativen Westberliner Stadtbezirk zum handeln.
Auf der juristischen Seite werden die Schlachten weitergehen. Jetzt soll erstmal ein Gutachten die Richter davon überzeugen, dass milieubedingte Begleiterscheinungen jedenfalls für Wohnungsbordelle untypisch sind.
Es bleibt zu hoffen, dass es bald vernünftige Lösungen gibt und in Berlin bald wieder Ruhe in der Puffszene einzieht. Denn mit der Schließung der legalen Bordelle verlagert sich das Gewerbe wieder in die dunklen Katakomben der Rotlichtszene.
Wenn das gewollt ist, würden die Bordellschließungen wieder der illegalen Prostitution und Menschenhandel Vorschub leisten – einer kriminellen Branche, die fast ausgerottet schien-.
Zuhälterei von Amts wegen?
Es bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Verantwortlichen Politik mit und für die Bürger machen –auch bei diesen Themen- und nicht ausschließlich parteipolitische Interessen verfolgen oder ihre eigenen Süppchen kochen. Denn der nunmehr legale erotische Dienstleistungssektor ist auch ein Wirtschaftsfaktor und ebenso Einnahmequelle für den Fiskus und trägt zudem dem Wandel der Zeit und Ansichten Rechnung.
Weil Sicherheit für die Frauen und Meinungen der Parteien mit der Zeit und Realität gehen müssen und wichtiger sind, als fadenscheinige Doppelmoralvorstellungen und parteipolitische Säuberungsaktionen, müssen die legalisierten Bordelle bestehen bleiben.
Wir alle können uns überlegen, ob das älteste Gewerbe der Welt, das bisher niemand verbieten konnte, weiterhin zu einem legalen Gewerbe gemacht wird oder wieder in einen Abgrund und ein Milieu rutscht, das keinem Demokratieverfechter gefallen kann.
Bordellschließungen in Charlottenburg-Wilmersdorf das sagen die Bezirkspolitiker
Seit dem Prostitutionsgesetz ist das älteste Gewerbe ein offizielles Gewerbe. Jetzt stellt sich die Frage, ob Bordellbetriebe in Wohngebieten zulässig sind. Der Baustadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf will das nicht, steht aber mit seiner Meinung und Fraktion ziemlich allein da.
Für die Bordelle in der Westberliner City heißt der Feind Gröhler und ist Stadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf im Fachresort Bauen und Planen. Hinter ihm steht die CDU-Fraktion, die Wohnungsbordelle nach Möglichkeit an die Stadtgrenzen verschieben will. Sie verweisen auf eine aktuelle Rechtsprechung, wonach die Ausübung von Prostitution in Wohngegenden nicht zulässig ist. Auch fühlen sich Bewohner im Wohnumfeld gestört. Die Christdemokraten malen schwarz und sehen eine Destabilisierung der Kieze.
Anderer Meinung sind da die Fraktionen von SPD, FDP, Grüne und Linke-PDS. Prostitution wird da ausgeübt, wo Sie nachgefragt wird. Die Bordelle existieren dort bereits seit Jahrzehnten und es gab nur selten Probleme. Die Grünen führten aus, dass es in den meisten Fällen keine Beschwerden Seitens der Bewohner gab. Herr Gröhler führe einen Kampf um eine „saubere Stadt“. Offensichtlich übersieht er die Folgen: Großbordelle auf der grünen Wiese führen zur Abhängigkeit von bislang selbständig arbeitenden Frauen.
Die FDP hat, wie soll es anders sein, eine sehr liberale Einstellung zum Gewerbe. Das älteste Gewerbe gab es in allen Gesellschaftsformen und wird es auch weiterhin geben. Eine staatliche Regelwut hat hier nichts zu suchen.
Die fraktionslosen Linken sehen das noch drastischer. Der Puff nebenan war in den 70’ern üblich. Erst bei der Zusammenfassung der Bordelle an den Stadtgrenzen zu Großbordellen und in Rotlichtbezirken blühte die Zuhälterei und die Kriminalität. Man erinnert an die Zeit des Großbürgertums, die vor lauter Moral und Anstand nicht mit einer Varieté-Tänzerin unter einem Dach wohnen konnten.
Die SPD-Fraktion will unbedingt eine Gleichstellung mit den anderen Gewerbebetrieben. Nach der Gleichstellung des Berufsstandes mit dem Prostitutionsgesetz, an dem die Bundes-SPD maßgeblich mitgewirkt hat, will man jetzt eine Gleichsetzung im Baurecht. Denn eigentlich sind Bordellbetriebe von der Baunutzungsordnung nicht erfasst.
Für die SPD sollen nichtstörende Bordellbetriebe weiterhin Bestand haben, auch im Kiez. Prostitution soll dort stattfinden, wo sie nachgefragt wird, in der Mitte der Gesellschaft, so die Roten. Eine Einzelfallprüfung tut Not.
Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bvv/0704.html

